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Unselbständige Gebäudeteile sind nicht selbstständig abschreibbar

Auch wenn ein Gebäudeteil eine kürzere Nutzungsdauer hat als das Gebäude insgesamt, kann er nicht selbstständig abgeschrieben werden.

Gebäude gelten bei der Abschreibung zusammen mit ihren unselbständigen Gebäudeteilen als Einheit. Auch wenn die individuelle Nutzungsdauer eines bestimmten Gebäudeteils kürzer ist als die Nutzungsdauer des Gebäudes selbst, kann dieser Gebäudeteil nicht selbstständig abgeschrieben werden. Das Finanzgericht Bremen hat daher die separate Abschreibung eines Dachgeschossumbaus verwehrt, nachdem das Dachgeschoss speziell auf die Anforderungen des Mieters entsprechend umgebaut wurde und über die 15jährige Laufzeit des Mietvertrags abgeschrieben werden sollte.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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