Aktuelles
Vertragliche Kaufpreisaufteilung ist maßgebend für Abschreibung
Wenn eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, ist sie auch für die Abschreibung des Gebäudes maßgebend.
Beim Kauf eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis in den nicht abschreibbaren Anteil für Grund und Boden und den abschreibbaren Anteil für das Gebäude aufzuteilen. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass eine vertragliche Aufteilung des Kaufpreises Vorrang vor der Aufteilungsmethode der Finanzverwaltung hat. Laut dem Urteil ist eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude dann maßgeblich für die Abschreibung auf das Gebäude, wenn sie nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung spielt allerdings dann keine Rolle, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint. Darüber muss im Einzelfall das Finanzgericht auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumstände entscheiden.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics