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Chancen für ermäßigte Umsatzsteuer auf elektronische Medien

Eine Gleichstellung elektronischer Medien mit gedruckten Medien bei der Umsatzsteuer setzt eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie voraus.

In der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag äußert sich das Bundesfinanzministerium zu den Chancen für eine Gleichstellung von elektronischen mit gedruckten Medien. Danach verbietet das derzeit geltende EU-Recht einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für E-Books & Co. Die Bundesregierung setzt sich aber für eine Änderung der EU-Richtlinie ein und würde im Anschluss für alle Medien einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einführen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Rechtsform: Einzelunternehmen
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Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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