Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.

Im Insolvenzfall muss sich das Finanzamt wie andere Gläubiger auch mit einem Bruchteil seiner Forderungen zufrieden geben, wenn die Einkommensteuer schon vor dem Eintritt der Insolvenz entstanden ist. Wird die Steuerforderung dagegen erst nach Eintritt der Insolvenz begründet, kann das Finanzamt die volle Steuer als Masseverbindlichkeit geltend machen. Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, hängt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch von der Art der Gewinnermittlung ab.

Nach dem Realisationsprinzip ist bei der Bilanzierung die Steuerforderung bereits begründet, wenn die Forderung realisiert ist. Im Fall der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das nach dem Zuflussprinzip dagegen erst mit der Vereinnahmung der Zahlung der Fall. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn, wie im Streitfall, die Forderung aus dem Verkauf der Betriebseinrichtung kurz vor Eintritt der Insolvenz stammt, ist damit eine Betriebsaufgabe eingeleitet, die zwingend einen Wechsel von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung notwendig macht. Erfolgt die Zahlung dann erst nach Eintritt der Insolvenz, greift trotzdem das Realisationsprinzip.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg