Aktuelles
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine Heilbehandlung der Patienten durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erfolgen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dafür fehle es hier nicht nur an der notwendigen Berufsqualifikation, sondern auch an einer individuellen Behandlung mit therapeutischem Zweck.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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