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Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes Kind

Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.

Damit ein volljähriges, arbeitsloses Kind beim Kindergeld berücksichtigt wird, muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit tatsächlich arbeitssuchend gemeldet und die künftige oder gegenwärtige Arbeitslosigkeit angezeigt haben. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn das Kind durch die Erkrankung nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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