Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Erleichterungen für Spenden zur Flüchtlingshilfe verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.

Im Herbst 2015 hatte die Finanzverwaltung verschiedene Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden für die Flüchtlingshilfe bekannt gegeben. Insbesondere können alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge sammeln oder unverbrauchte Mittel zu deren Unterstützung verwenden, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht. Außerdem ist bei Flüchtlingen der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit nicht notwendig. Die Erleichterungen waren bis zum 31. Dezember 2016 befristet, sind jetzt aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg