Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand

Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.

Die Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienbesitzers kann auch nach einem mehrjährigen Leerstand des Objekts noch weiter bestehen, meint das Finanzgericht Düsseldorf. Im Streitfall stand die Wohnung wegen massiver Baumängel leer, und die Sanierung konnte wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach acht Jahren beginnen. Weil der Vermieter aber das ihm Mögliche getan hatte, um die Eigentumsfrage zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten, sah das Gericht keinen Grund, die zwischenzeitlich entstandenen Verluste steuerlich nicht anzuerkennen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg