Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Umsatzsteuerpflicht der Abmahnung eines Mitbewerbers

Die Abmahnung eines Mitbewerbers wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist mit einer Geschäftsführung ohne Auftrag vergleichbar und daher eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Die Abmahnung eines Mitbewerbers aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Zahlung des Mitbewerbers ist damit kein steuerfreier Schadenersatz für die entstandenen Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung dem Finanzamt Recht gegeben, das nach einer Prüfung den Umsatz des Abmahners entsprechend erhöht hatte. Den Abgemahnten wurden nur die Nettogebühren des Anwalts in Rechnung gestellt. Der Bundesfinanzhof sah in der Abmahnung aber eine Geschäftsführung ohne Auftrag und damit einen Leistungsaustausch gegen Entgelt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg