Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht erbrachte Leistungen

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen für Leistungen vorgelegt, die später nicht erbracht wurden.

Aus der Rechnung für eine Anzahlung ist normalerweise ein Vorsteuerabzug möglich. Problematisch wird es aber, wenn die Leistung, für die die Anzahlung bestimmt ist, später nicht erbracht wird. Der Europäische Gerichtshof hatte beispielsweise entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung nicht in Frage kommt, wenn die Ausführung der Lieferung oder Leistung zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Dies wurde den Opfern eines betrügerischen Anbieters von Blockheizkraftwerken zum Verhängnis, weil ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht gewährte, nachdem der Anbieter insolvent wurde und sie weder die vereinbarte Lieferung erhielten noch die Anzahlung zurückbekommen konnten.

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof auf der Grundlage dieser Fälle nun mehrere Fragen vorgelegt. Insbesondere geht es darum, ob die Sicherheit einer Leistungserbringung rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen ist. Daneben will der Bundesfinanzhof wissen, ob die Bundesrepublik im nationalen Recht die Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug von einer Rückzahlung der Anzahlung abhängig machen darf und ob das Finanzamt dem Anzahlenden die Umsatzsteuer erstatten muss, wenn er vom Anzahlungsempfänger die Anzahlung nicht zurückerhalten kann.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg