Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.

Für die Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ist im Gesetz ein Zinssatz von 6 % festgeschrieben. Weil die Zuführungen zur Rückstellung umso niedriger ausfallen, je höher der Zinssatz ist, haben Betriebe ein verständliches Problem mit einem unrealistisch hohen Zinssatz. Das Finanzgericht Köln stimmt dem zu und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil es den Zinssatz für verfassungswidrig hoch hält. Der Gesetzgeber sei zwar zu einer Typisierung berechtigt, müsse aber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Typisierung noch realitätsnah ist. Das sei bei dem seit 1982 unveränderten Zinssatz nicht geschehen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg