Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen vorerst gescheitert

Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

Dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg lag eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage zu der Frage vor, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Straße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn die Maßnahme von der Kommune erbracht und per Bescheid abgerechnet wird. Das Finanzgericht hat sich auf die Seite des Finanzamts gestellt und dies nun abgelehnt. Allerdings läuft beim Bundesfinanzhof schon die Revision des Verfahrens, weshalb andere Fälle per Einspruch offen gehalten werden sollten.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg