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Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts

Beim Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kann kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.

Wird ein unentgeltlich bestelltes Erbbaurecht verkauft, dann ist der Verkauf nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem der Veräußerungsgewinn innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig wäre. Voraussetzung für einen Spekulationsgewinn wäre, dass das Erbbaurecht im Zeitpunkt der "Anschaffung" bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt. Die Erbbauzinsen selbst sind keine Anschaffungskosten für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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