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Hilfsmaßnahmen nach Unwetter

Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Auf die schweren Unwetter im Mai und Juni haben mehrere Bundesländer mit einem Katastrophenerlass reagiert. Die Betroffenen können in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland unter erleichterten Voraussetzungen Stundungen und Anpassungen der Vorauszahlungen erhalten und auf weitere steuerliche Entlastungen zurückgreifen. Für Unternehmer gibt es Regelungen für Sonderabschreibungen und Rücklagen sowie für den Fall des Verlusts von Buchführungsunterlagen durch das Unwetter. Auch bei der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer sind Erleichterungen möglich.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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