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Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei

Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.

Die Kosten für einen vom Arbeitgeber organisierten Shuttletransfer zu einer Betriebsveranstaltung zählen nicht als geldwerter Vorteil. Bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro bleiben die Kosten daher unberücksichtigt. Das Finanzgericht Düsseldorf sieht die Transferkosten als Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert. Anders wäre die Lage bei einer Fahrt mit eigenem Erlebniswert. Die Transferkosten sind daher wie steuerfreier Ersatz von Reisekosten zu behandeln.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
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