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Schädliche Pause zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Wird eine weiterführende Ausbildung nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen, gilt sie als Zweitausbildung mit entsprechenden Folgen beim Kindergeld.

Setzt ein Kind nach Abschluss einer berufsqualifizierenden Berufsausbildung seine Ausbildung mit einem weiterführenden Berufsziel nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, ist die folgende Fachschulausbildung oder das Aufbaustudium eine Zweitausbildung. In diesem Fall schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden während der Wartezeit auf den Antritt der Folgeausbildung oder während dieser Folgeausbildung nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs den Kindergeldanspruch aus.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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