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Aktuelles



Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen des Kindes

Wenn Eltern die Krankenversicherungsbeiträge ihrer unterhaltsberechtigten Kinder als Barunterhalt tragen, können sie diese als Sonderausgaben geltend machen.

Tragen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, können sie diese ebenfalls als Sonderausgaben geltend machen. Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Eltern dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Um steuerwirksam zu sein, ist die Erstattung der Beiträge des Kindes außerdem nur als Barunterhalt möglich. Eine Verrechnung mit Naturalunterhalt kommt nicht in Frage. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern auch die vom Arbeitgeber von der Ausbildungsvergütung des Kindes einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend machen, soweit sie diese Beiträge dem Kind erstattet haben.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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