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Margenbesteuerung bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Reisebüro oder Touristikunternehmen von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt wie andere Reiseleistungen der Margenbesteuerung. Unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dabei immer der volle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen und Beherbergung kommt bei der Margenbesteuerung nicht in Frage.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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