Aktuelles
Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells
Weil die Prüfung der Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells auf Anlegerebene stattfindet und nicht beim Anbieter, kann im Einzelfall auch dann ein Steuerstundungsmodell vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste allein auf die gesetzliche Abschreibung zurückgehen.
Seit 2005 gibt es eine Vorschrift im Steuerrecht, nach der Verluste aus Steuerstundungsmodellen ausschließlich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen. Was genau ein Steuerstundungsmodell ausmacht, legt das Gesetz jedoch nur grob fest. Der Bundesfinanzhof hat dazu nun entschieden, dass ein Steuerstundungsmodell auch dann vorliegen kann, wenn die prognostizierten Verluste allein auf gesetzlich geregelten Abschreibungsmethoden (degressive AfA und Sonderabschreibungen) beruhen.
In einem solchen Fall sieht der Bundesfinanzhof keinen Widerspruch zwischen der vom Gesetzgeber durch Sonderabschreibungen geschaffenen Lenkungswirkung für Investitionen und der Verlustausgleichsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle. Nicht einfacher wird die Investitionsentscheidung für den Anleger durch die zusätzliche Feststellung der Richter, dass die Frage, ob ein Steuerstundungsmodell vorliegt, anlegerbezogen zu prüfen ist und damit für eine bestimmte Kapitalanlage nicht global vorab entschieden werden kann.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics