Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Kleinunternehmer-Umsatzgrenze bei beschränktem Vorsteuerabzug

Der Verkauf von Gegenständen, die bei der Anschaffung einem Abzugsverbot für die Vorsteuer unterlagen, ist nicht bei der Prüfung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze zu berücksichtigen.

Verkauft ein Unternehmer Gegenstände, für die der Vorsteuerabzug bei deren Erwerb aufgrund gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen war, sind diese Umsätze nicht bei der Prüfung einzubeziehen, ob die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten wurde. Zu diesem Ergebnis ist der Bundesfinanzhof nach einem zwar klaren aber recht verwundenen Pfad durch die gesetzlichen Regelungen gelangt.

Das Urteil gilt speziell für Gegenstände, die einem der Abzugsverbote bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung unterliegen, und für die in der Folge dann auch ein Vorsteuerabzugsverbot selbst dann gelten würde, wenn der Vorsteuerabzug nicht ohnehin aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht in Frage kommt. Das können beispielsweise Waren sein, die zunächst für die persönliche Lebensführung erworben wurden, aber später im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit verkauft werden. Im Streitfall ging es um Angelzubehör, das der Kläger vor Beginn seiner Verkaufstätigkeit privat erworben hatte.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg