Aktuelles
Steuerbescheide für 2019 frühestens ab März 2020
Die Finanzämter beginnen erst am 16. März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2019.
Am 16. März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2019. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuererklärung schon vor März einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald alle Daten vorliegen.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
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Fax: 09 11 / 91 97
19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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