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Rückwirkung und Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung

Auch wenn sich eine Rechnungsberichtigung zum Nachteil des Leistungsempfängers auswirkt, hat die Berichtigung rückwirkende Wirkung.

Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers ist. Auch die Stornierung einer Rechnung samt Neuausstellung einer Ersatzrechnung kann eine solche Rückwirkung auslösen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung für die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung ist jedoch, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Rechnungsberichtigung zugänglich sind.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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