Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert

Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.

Eigentlich wäre die Antragsfrist für die zweite Phase der Überbrückungshilfe am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Wie bei der ersten Phase hat die Regierung aber mittlerweile die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Damit können Anträge auf die Überbrückungshilfe für September bis Dezember bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Möglicherweise folgt aufgrund des Lockdowns ab 16. Dezember eine weitere Verlängerung. Die Antragstellung muss über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Betriebs erfolgen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg