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Längere Steuererklärungsfristen auch für 2020 vorgesehen

Auch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird.

Für die Abgabe der Steuererklärungen für 2019 durch den Steuerberater gibt es bereits eine Verlängerung der Abgabefrist um sechs Monate. Nun haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Verlängerung für die Erklärungen für 2020 geeinigt, diesmal jedoch nur um drei Monate bis Ende Mai 2022. Auch hier gilt die Verlängerung nur für Steuerberater; wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss diese wie gehabt bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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