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Aktuelles



Antragsfristen für Neustart- und Überbrückungshilfe III verlängert

Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Antragsfristen für die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Bis zu diesem Termin können Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Eine Abschlagszahlung können aber nur Antragsteller erhalten, die den Antrag bis zum 30. Juni 2021 gestellt haben.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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