Aktuelles
Antragsfristen für Neustart- und Überbrückungshilfe III verlängert
Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Antragsfristen für die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Bis zu diesem Termin können Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Eine Abschlagszahlung können aber nur Antragsteller erhalten, die den Antrag bis zum 30. Juni 2021 gestellt haben.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
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Fax: 09 11 / 91 97
19
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Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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