Aktuelles
Endabrechnung der Neustarthilfe erst Ende Dezember fällig
Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe läuft in allen Fällen bis 31. Dezember 2021
Die Endabrechnung muss bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Die in einigen Bewilligungsbescheiden genannte Frist 30. September 2021 ist nicht mehr gültig. Darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium hingewiesen. Die Endabrechnung kann ausschließlich digital über das Antragsportal eingereicht werden. Andere Wege (zum Beispiel Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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- Frau unterschreibt - @Nonwarit
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