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Sachbezugswerte für 2022

Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2022 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2020 bis Juni 2021 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,8 %, bei Unterkünften 1,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2022 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 241 Euro (2021: 237 Euro) oder täglich 8,03 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 9,00 Euro (2021: 8,77 Euro), davon entfallen 1,87 Euro auf ein Frühstück und je 3,57 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 270 Euro (bisher 263 Euro; Frühstück 56 statt 55 Euro, Mittag- und Abendessen 107 statt 104 Euro).


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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