Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Tageweise Vermietung führt nicht zu Spekulationsgewinnen

Die Vermietung einzelner Räume für einige Tage im Jahr ändert nichts an der Befreiung von der Besteuerung eines Spekulationsgewinns aufgrund einer ausschließlichen Selbstnutzung der Immobilie.

Der Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf führt zu steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen, wenn die Immobilie nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dass in den Jahren vor dem Verkauf einzelne Räume tageweise an Messegäste vermietet wurden (im Streitfall zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr), löst aber nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichts keine anteilige Steuerpflicht des Verkaufsgewinns für die vermieteten Räume aus.

Das Gericht hat festgestellt, dass sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen lässt, dass sämtliche Teile eines Gebäudes zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden müssten, um die Ausnahme von der Besteuerung annehmen zu können. Beurteilungsobjekt ist daher die gesamte Immobilie als Wirtschaftsgut. Die zeitweise Vermietung einzelner Räume führt nicht dazu, dass in Bezug auf diese Räume innerhalb der Immobilie ein selbstständiges Wirtschaftsgut entstehen würde, das gesondert zu betrachten wäre. Das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg