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Aktuelles



Direktanträge für die Neustarthilfe 2022 gestartet

Soloselbstständige, die ihren Antrag für die Neustarthilfe direkt stellen, können seit dem 14. Januar 2022 den Antrag für die Monate Januar bis März 2022 übermitteln.

Nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können Soloselbstständige seit dem 14. Januar 2022 auch ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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