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Aktuelles



Verfahren zur elektronischen Arbeitslosmeldung gestartet

Ab 2022 ist mit dem elektronischen Personalausweis die Arbeitslosmeldung auch online möglich, ohne dass ein Besuch bei der Arbeitsagentur zwingend notwendig wäre.

Zum 1. Januar 2022 ist eine Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben dem persönlichen Erscheinen in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Möglichkeit für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dabei den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz. Voraussetzung für die elektronische Arbeitslosmeldung ist daher, dass die Nutzung der sogenannten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert und ein entsprechendes Lesegerät vorhanden ist.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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