Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Umsatzsteuerbarkeit eines Ausfallhonorars

In welchem Umfang ein nach Kündigung eines Vertrags fälliges Ausfallhonorar der Umsatzsteuer unterliegt, richtet sich nach den vetraglichen Vereinbarungen.

Wenn bei der Kündigung eines Vertrags ein Ausfallhonorar anfällt, stellt sich die Frage, ob es sich um umsatzsteuerfreien Schadensersatz oder die steuerpflichtige Zahlung für eine Gegenleistung handelt. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass ein Ausfallhonorar nur insoweit steuerpflichtiges Entgelt ist, als es auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt. Inwiefern das der Fall ist, richtet sich danach, was die Vertragsparteien tatsächlich vereinbart haben oder vereinbaren wollten. Bei der Formulierung des Vertrags sollte daher immer auch die steuerliche Seite bedacht werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg