Aktuelles
Hilfsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte
Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Weltweit engagieren sich Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Die vielen Ankommenden aus der Ukraine erhalten persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und von Unternehmen. Diese Hilfsbereitschaft unterstützt der Fiskus mit einem umfangreichen Paket an Erleichterungen und Vereinfachungen für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen. Die Regelungen gelten für Spenden und Hilfen, die vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 geleistet werden.
-
Spenden: Steuerzahler müssen zum steuerlichen Nachweis von Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Organisation dem Finanzamt keine Spendenbescheinigung vorlegen. Unabhängig vom Betrag genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis.
-
Wohnraumüberlassung: Wenn private Unternehmen Unterkünfte, die für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen waren (Hotelzimmer, Ferienwohnungen o.ä.), unentgeltlich Personen zur Verfügung stellen, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine geflüchtet sind, ist keine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern und keine Vorsteuerkorrektur nötig. Beabsichtigen die Unternehmer bei Bezug von Strom, Wasser etc. eine unentgeltliche Beherbergung von Flutopfern oder Helfern, wird für den gleichen Zeitraum trotzdem der Vorsteuerabzug gewährt. Die folgende unentgeltliche Wertabgabe wird nicht besteuert.
-
Weitere Unternehmerhilfen: Unterstützungsleistungen durch Unternehmen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können als Sponsoring-Maßnahme gelten und damit als Betriebsausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eine Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens anstrebt, was beispielsweise dadurch erreichbar ist, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam auf seine Hilfsleistungen aufmerksam macht. Außerdem fällt für die Verwendung betrieblicher Wirtschaftsgüter sowie die Erbringung sonstiger Leistungen (Personalgestellung) zu Hilfszwecken umsatzsteuerlich keine unentgeltliche Wertabgabe an.
-
Gemeinnützige Organisationen: Mittel, die gemeinnützige Vereine und Stiftungen im Rahmen einer Spendensonderaktion sammeln sowie nicht zur Verwirklichung ihrer eigenen satzungsmäßigen Zwecke benötigte Mittel können sie ohne Gefährdung der eigenen steuerlichen Anerkennung für die Unterstützung der Geschädigten verwenden, auch wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist. Dies gilt sowohl für die unmittelbare Unterstützung durch die Organisation selbst als auch bei einer Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Organisationen zur Verwendung für die Unterstützung geschädigter Personen. Bei vom Krieg in der Ukraine Geschädigten kann auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit verzichtet werden. Weitere Erleichterungen gelten für die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sowie weitere Hilfsleistugnen durch gemeinnützige Organisationen oder deren Zweckbetriebe.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics