Aktuelles
Kostendeckelungsregelung im Fall einer Leasingsonderzahlung
Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.
Für den Fall, dass die für den Firmenwagen eines Unternehmers nach der 1 %-Regelung anzusetzenden Beträge die Gesamtkosten für das Fahrzeug im jeweiligen Jahr übersteigen, gewährt der Fiskus aus Billigkeitsgründen eine Kostendeckelung. Die Beträge für die Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dann höchstens mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen. Zu diesen Gesamtkosten zählt allerdings auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern die anteilige Leasingsonderzahlung. Auch wenn diese bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern im Jahr ihres Abflusses in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, hat der Bundesfinanzhof die Meinung des Finanzamts bestätigt, dass die Sonderzahlung für die Ermittlung der fiktiven Gesamtkosten des Fahrzeugs periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen ist.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics