Aktuelles
Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung
Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung lässt sich nur dann bei den Sonderausgaben berücksichtigen, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.
Der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten kann nicht nur als Geld-, sondern auch als Sachleistung erfolgen, oft durch Überlassung der gemeinsamen Wohnung. Wie die Wohnungsüberlassung steuerlich zu berücksichtigen ist, hängt von den Vereinbarungen mit dem Partner ab. Ein Sonderausgabenabzug in Höhe der ortsüblichen Miete kommt nur in Frage, wenn der Partner dem Realsplitting zustimmt und die Überlassung unentgeltlich, also als Naturalleistung erfolgt. Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Eheleute unterhaltsrechtlich einen geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.
Selbst dann ist die anzusetzende fiktive Miete jedoch noch um den Wohnvorteil der gemeinsamen Kinder zu kürzen, falls diese ebenfalls in der überlassenen Wohnung leben. Dafür sieht der Bundesfinanzhof einen Wohnkostenanteil von 20 % als gerechtfertigt an. Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber außerdem entschieden, dass das Realsplitting, also der Sonderausgabenabzug des Unterhalts mit Zustimmung des geschiedenen oder getrennt lebenden Partners, ohnehin nicht in Frage kommt, wenn die Wohnungsüberlassung entgeltlich erfolgt, weil dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, selbst wenn die Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt verrechnet wird.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics