Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Finanzgericht: Energiepreispauschale 2022 nachträglich nur mit Steuererklärung

Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber 2022 nicht die "Energiepreispauschale" von 300 Euro ausbezahlt hat, müssen nun eine Steuererklärung abgeben, um das Geld noch zu erhalten.

Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber 2022 nicht die "Energiepreispauschale" von 300 Euro ausbezahlt hat, müssen nun eine Steuererklärung abgeben, um das Geld noch zu erhalten. Der Arbeitgeber ist nicht oder nicht mehr zuständig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. VI S 24/23)

Die Energiepreispauschale war eine staatliche Hilfe, um die drastisch angestiegenen Energiepreise abzufedern. Arbeitnehmern wurde sie in der Regel von ihren Arbeitgebern ausbezahlt, die dafür entsprechend weniger Lohnsteuer an das Finanzamt abführten. Bei niedrigen Einkünften oder kurzer Beschäftigungsdauer waren Arbeitgeber davon aber teilweise befreit.

Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die 300 Euro nicht bezahlt. Deshalb und wegen streitiger Lohnansprüche klagte der Arbeitnehmer gegen seine Firma. Das Arbeitsgericht trennte den Streit um die Energiepreispauschale jedoch ab und verwies dies an die Finanzgerichte.

Nach dem nun veröffentlichten BFH-Beschluss war dies richtig. Denn in Fällen, in denen der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht ausbezahlt hat, seien nun die Finanzämter zuständig. Voraussetzung sei daher eine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn auch das Finanzamt keine Energiepreispauschale festsetzt, sei dies vor dem am Wohnort zuständigen Finanzgericht anfechtbar.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg