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Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte

Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.

Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs keine Milch oder Milchmischgetränke im umsatzsteuerlichen Sinne. Damit unterliegen sie im Gegensatz zu "echten" Milchprodukten dem vollen Umsatzsteuersatz, der auch für andere Getränke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer hergestellten veganen Milchalternativen, gehören nicht zu den begünstigten Milchprodukten, weil sie keinen Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses enthalten.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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