Aktuelles
Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
Hohe Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr führen dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 um rund 6,5 % steigen.
Wegen der inflationsbedingt hohen Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr war bereits absehbar, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte im kommenden Jahr deutlich steigen würden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun den Referentenentwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht, aus dem sich die voraussichtlichen Werte für 2025 ergeben.
Die den Werten für 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 lag im Bundesdurchschnitt bei 6,44 %. Das sind über zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Nachdem die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland nun vollzogen ist, wird bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal nicht mehr zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Wie bisher schon bei der Krankenversicherung gelten die Werte damit bundeseinheitlich.
-
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 6.000 Euro auf 96.600 Euro (8.050 Euro mtl.).
-
In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Bemessungsgrenze um 7.200 Euro auf 118.800 Euro (9.900 Euro mtl.).
-
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um happige 4.050 Euro auf 66.150 Euro (5.512,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze steigt sogar um 4.500 Euro, und liegt dann bei 73.800 Euro im Jahr (6.150,00 Euro mtl.).
-
Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für den Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 44.940 Euro im Jahr (3.745 Euro mtl.).
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics