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GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen. Grundsätzlich verhält es sich zwar ebenfalls so, wenn es sich um eine insolvente GmbH handelt. Ausnahmsweise kann Ihnen hier aber auch eine Arbeitnehmerstellung zukommen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als echter Fremdgeschäftsführer durch ein soziales Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH geprägt und damit schutzwürdig sind.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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