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GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen. Grundsätzlich verhält es sich zwar ebenfalls so, wenn es sich um eine insolvente GmbH handelt. Ausnahmsweise kann Ihnen hier aber auch eine Arbeitnehmerstellung zukommen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als echter Fremdgeschäftsführer durch ein soziales Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH geprägt und damit schutzwürdig sind.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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