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Beitragszuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht steuerfrei

Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse der GmbH zu seinen freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nur an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können steuerfreie Beitragszuschüsse gezahlt werden.

Beitragszuschüsse der GmbH zur freiwilligen Rentenversicherung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers sind ebenfalls nicht steuerfrei, wenn der Geschäftsführer mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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