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Existenzgründerbeihilfe ist steuerfrei

Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Wenn Sie sich selbständig machen, erhalten Sie eventuell einen Existenzgründungszuschuss, beispielsweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln. Diese Zuschüsse sind keine steuerpflichtige Betriebseinnahme, sondern steuerfrei. Der Existenzgründerzuschuss ist zwar begrifflich eine Betriebseinnahme und nicht unmittelbar steuerfrei, allerdings wendet man § 3 Nr. 2 EStG entsprechend an.

Begründet wird das damit, dass die Existenzgründerzuschüsse Leistungen sind, die Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden zugute kommen oder der Ausbildung oder Fortbildung dienen. Für Sie zählt das Ergebnis: Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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