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Gemischtes Bankkonto bei Einzelunternehmern

Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.

Mit der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auch gleich ein eigenes Bankkonto für die betrieblichen Zwecke einrichten. Zwar sind Sie von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, für private und betriebliche Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Die Führung von gemischten Bankkonten ist aber nicht zu empfehlen, sie führt zu erhöhten Nachweispflichten.

Der Steuerpflichtige muss nämlich durch entsprechende Aufzeichnungen die Herkunft privater Gelder belegen. Wenn diese Aufzeichnungen fehlen, dann darf das Finanzamt auch die Einkünfte schätzen und wird im Zweifel auch private Einnahmen als betriebliche Einnahmen ansehen. Würden getrennte Bankkonten geführt, so wären derartige Nachweise nicht erforderlich.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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