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Existenzgründung durch Geschäftsübernahme

Sich selbstständig machen, heißt nicht zwangsläufig, ein völlig neues Unternehmen zu gründen.

Um selbstständig zu werden, müssen Sie nicht immer ein völlig neues Unternehmen gründen. Sie können auch ein schon bestehendes Geschäft übernehmen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn ein Unternehmer keinen Nachfolger hat. Eine Geschäftsübernahme erleichtert in der Regel den Schritt in die Selbstständigkeit, da neben den Geschäftsräumen, einem Lager und Geschäftsbeziehungen vor allem bereits die Kunden vorhanden sind.

Jedoch gibt es auch hier nicht nur positive Aspekte - eine Geschäftsübernahme birgt andere Risiken. Die Übergabe der Firma an einen Nachfolger verläuft selten gänzlich reibungslos. Empfehlenswert ist es daher, sich bei einer Geschäftsübernahme, von einem Steuerberater oder Anwalt begleiten zu lassen. Nicht etwa deshalb, weil es zu steuerlichen und rechtlichen Problemen kommen würde, sondern schlicht und ergreifend, weil immer wieder persönliche Missverständnisse und Fehleinschätzungen vorkommen, bei denen eine neutrale und außen stehende Person hilfreich sein kann.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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