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Aktuelles



Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen

Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.

Für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter musste die Kapitalertragsteuer bisher immer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt werden. Das ändert sich ab 2005: Nun entsteht die Kapitalertragsteuer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kapitalerträge dem Gesellschafter zufließen. Die Kapitalertragsteuer muss also jetzt am gleichen Tag ans Finanzamt gezahlt werden, an dem der Gewinnanteil an den Gesellschafter fließt. Das bedeutet auch, dass die Gesellschafterversammlung zukünftig nicht nur die Höhe, sondern unbedingt auch den Tag der Gewinnausschüttung beschließen sollte. Geschieht das nicht, gilt als Tag des Zuflusses der Tag nach der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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