Aktuelles
Keine Anrechnung der abgewälzten Lohnsteuer
Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip, dass jedes Einkommen - auch das aus einer geringfügigen Teilzeitbeschäftigung - der Lohn- bzw. Einkommenssteuerpflicht unterliegt. Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine pauschalisierte Lohnsteuer entrichtet, wodurch die individuelle Lohnsteuerpflicht des Arbeitnehmers entfällt.
Von Gesetzes Wegen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die pauschalisierte Lohnsteuer. Bei der Einkommensteuerveranlagung wirkt sich die Pauschalisierung dann dergestalt aus, dass sowohl der pauschal versteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer außer Ansatz bleiben. Die pauschale Lohnsteuer darf daher nicht wie die normale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund interner Vereinbarungen die pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt. Die abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert die Bemessungsgrundlage nicht. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben auch hier bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuerjahresausgleich außer Ansatz. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Arbeitnehmer wirtschaftlich getragene Lohnsteuer auch nicht als negative Einnahme oder als Werbungskosten abgezogen werden kann.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics