Aktuelles
Wesentliche Erweiterung als Existenzgründung
Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.
Auch als aktiver Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, in den Genuss einiger Privilegien zu kommen, die eigentlich nur einem echten Existenzgründer vorbehalten sind. Und zwar können Sie die umfassenderen Möglichkeiten zur Ansparabschreibung wahrnehmen, die Existenzgründern zustehen. Sie müssen lediglich Ihren bestehenden Betrieb wesentlich erweitern. Der Bundesfinanzhof sieht das nämlich auch als eine Form der Existenzgründung an.
Um eine wesentliche Betriebserweiterung handelt es sich bei einer außerordentlichen Maßnahme, die über eine Umstrukturierung des Betriebes hinausgeht, zum Beispiel die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges oder die Errichtung einer neuen, wesentlich größeren Betriebsstätte. Für Existenzgründer gelten erhebliche Vorteile bei der Bildung von Ansparabschreibungen: Der Investitionszeitraum beträgt sechs statt der üblichen zwei Jahre. Die Ansparabschreibung selbst kann bis zur Höhe von 307.000 Euro gebildet werden, der übliche Höchstbetrag liegt bei 154.000 Euro.
Im selben Urteil hat der Bundesfinanzhof aber noch etwas anderes hervorgehoben: Die Ansparabschreibung kann im Jahr der Betriebseröffnung nur für die Wirtschaftsgüter gebildet werden, die bis zum 31. Dezember des Jahres bereits verbindlich bestellt sind. Es reicht nicht, nach Jahresschluss ein Investitionsprogramm mit einer Liste der geplanten Investitionen nachzureichen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics