Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Arbeitgeber bezahlt Strafzettel

Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.

Bisher galt der eherne Grundsatz, dass der Arbeitgeber nicht Strafen der Mitarbeiter bezahlen darf, weil dies mit dem Strafzweck nicht zu vereinbaren ist. Das gilt umso mehr, wenn die Strafen auch noch von der Steuer abgesetzt werden sollen. Interessant ist daher ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der einem Arbeitgeber erlaubt hat, Verwarnungsgelder für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betrifft jedoch einen Sonderfall: Es ging um den Mitarbeiter eines Paketzustelldienstes. Stellt dieser sein Fahrzeug im Halteverbot ab, um ein Paket auszutragen, so handelt er ganz überwiegend im betrieblichen Interesse. Dann darf der Arbeitgeber das Verwarnungsgeld für seinen Mitarbeiter bezahlen, und es handelt sich nicht um Arbeitslohn. Diese Entscheidung kann also nicht verallgemeinert werden, sondern es handelt sich um einen Ausnahmefall.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg