Aktuelles
Elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2006 alle Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung nur noch elektronisch per Internet übermittelt werden dürfen. Meldungen und Beitragsnachweise in Papierform sind dann nicht mehr zulässig. Im Gegensatz zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt gibt es für den Bereich der Sozialversicherung keine Ausnahmeregelung. Selbst Arbeitgeber mit nur einem Beschäftigten haben die Melde- und Beitragsdaten ab Januar 2006 elektronisch zu übermitteln. Dafür wird die Meldefrist für Anmeldungen und für Änderungsmeldungen von 2 Wochen auf 6 Wochen verlängert. Wenn Sie noch nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, sollten Sie sich jetzt mit dem Thema auseinander setzen. Im Rahmen der Lohnbuchführung übernehmen wir natürlich auch die elektronische Meldung für Sie, wenn Sie dies wünschen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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