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Werbungskosten für PC trotz Soundkarte

Die Ausrüstung eines PC mit Lautsprechern und Soundkarte ist allein noch kein Indiz für eine werbungskostenschädliche private Verwendung.

Der Werbungskostenabzug für einen PC darf nicht deshalb versagt werden, weil der PC mit Lautsprechern und einer Soundkarte ausgestattet ist. Die Ausstattung alleine läßt noch nicht auf eine zumindest teilweise private Nutzung schließen. Die Ausstattung mit diesen Zusatzfunktionen ist mittlerweile bereits Standard, so dass daraus keinesfalls ein Rückschluss auf eine Privatnutzung gezogen werden kann. Sofern Sie als Steuerpflichtiger auch noch glaubhaft machen können, dass Sie den PC für berufliche Zwecke benötigen, sind die Werbungskosten anzuerkennen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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