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Wettbewerbswidrigkeit einer beschreibenden Domain

Der Gebrauch einer beschreibenden Domain ist nicht automatisch wettbewerbs- oder sittenwidrig.

Die Verwendung einer beschreibenden Domain ist nicht grundsätzlich eine wettbewerbswidrige Behinderung für Konkurrenten und führt nicht zwangsläufig zu einer unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme, durch die eine Chancengleichheit im Wettbewerb gestört würde. Eine gesetzliche Regelung für den Internetzugang gibt es nicht, entsprechend fehlen Regelungen, die beschreibende Domains ausgrenzen. Eine analoge Anwendung des Markenrechts kommt mangels gleichartiger Sachverhalte nicht in Betracht.

Die Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder von beschreibenden Angaben als Domain ist letztlich nur dann wettbewerbs- oder sittenwidrig, wenn eine unlautere Behinderung durch das Abfangen von Kunden vorliegt. Dabei ist auf den Einzelfall abzustellen. Für ein Abfangen spricht es, wenn es dem Wettbewerber unmöglich gemacht wird, dem Kunden seine Leistung anzubieten und ein sachlicher Leistungsvergleich verhindert wird (LG Hamburg - Aktenzeichen 416 OI 91/00 und OLG Braunschweig - Aktenzeichen 2 U 26/00).


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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