Aktuelles
Spendennachweis im Online-Banking
Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat mitgeteilt, dass für den erleichterten Spendennachweis für Beträge bis zu 100 Euro auch Zahlungsbelege verwendet werden können, die im Online-Banking ausgedruckt werden. Der Beleg muss alle für Überweisungsbelege erforderlichen Angaben enthalten.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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