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Aktuelles



Spendennachweis im Online-Banking

Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat mitgeteilt, dass für den erleichterten Spendennachweis für Beträge bis zu 100 Euro auch Zahlungsbelege verwendet werden können, die im Online-Banking ausgedruckt werden. Der Beleg muss alle für Überweisungsbelege erforderlichen Angaben enthalten.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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